Hausratversicherung: Ist ein Carport ein Raum in einem Gebäude?

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Wie definiert man einen Raum in einem Gebäude? Man versteht darunter jeden abgegrenzten und verschließbaren Teil eines Gebäudes, der Unbefugte abhält und sie zwingt einen Einbruch vorzunehmen, um in das Gebäude beziehungsweise in den Raum zu gelangen.

Achtung: Ein Carport ist im Sinne der allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB) kein Raum eines Gebäudes.

In diesem speziellen Fall, wurde ein Rasentraktor entwendet, der mit einer stabilen Eisenkette und einem Bügelschloss am Carport befestigt war. Dies stellt daher keinen Einbruchdiebstahl im Sinne der Bedingungen dar.

Des Weiteren hielt es das Oberlandesgericht (OLG) Köln für zweifelhaft, ob ein Rasentraktor überhaupt zu den versicherten Sachen der Hausratversicherung zählt oder eher als Kfz anzusehen ist.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom OLG abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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