Hausratversicherung: Rolex-Uhr in Italien geraubt - grobe Fahrlässigkeit?

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In diesem Falle, dem Versicherungsnehmer (VN) wurde in der Mittagszeit seine goldene Rolex vom Handgelenk gerissen, verweigerte der Versicherer (VR) die Leistung mit der Begründung, der VN habe die notwendigen Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen.

Das Oberlandesgericht Köln hingegen sah im Verhalten des VN keinen Grund zur Leistungsverweigerung, da es nicht als grob fahrlässig angesehen werden kann, eine teure Uhr am Tage auf einer belebten Einkaufsstrasse im europäischen Ausland zu tragen.

Die Klage des VN hatte Erfolg, der VR musste leisten.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/11) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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