Hausratversicherung: Vorübergehend ausgelagerter Hausrat?

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Im Schadenfall hat der VN zu beweisen, dass Teile seines Hausrates „vorübergehend“ ausgelagert waren.
Der Fall: In die Betriebsräume des VN wurde eingebrochen und Hausratsgegenstände entwendet.
Zur gleichen Zeit jedoch befand sich der VN im Umzug seines privaten Haushalts.


Der VR lehnte die Hausratleistung ab, mit der Behauptung, der Hausrat wäre nicht mehr vorübergehend ausgelagert gewesen. Der VN legte jedoch glaubhaft dar, dass die entwendeten Gegenstände nur kurzfristig im Betrieb verweilten und ständig zwischen Privatwohnung und Betrieb wechselten.

Das OLG Hamm entschied zu Gunsten des VN und verurteilte den VR zur Leistung!

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Bildquelle: ©Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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