Hundehaftpflichtversicherung: Bei Mithaltereigenschaft kein Schadensersatz

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Der Versicherer (VR) einer Tierhalterhaftpflicht kann dem Versicherungsnehmer (VN) im Schadensfall als Streithelfer beitreten beziehungsweise auch selbstständig eine Berufung einlegen.

In diesem Fall wurde die im gleichen Mehrfamilienhaus mit dem Tierhalter lebende Großmutter von dessen Hund gebissen.

Der Hund bewegt sich im Hof sowie im Garten des Anwesens frei und die Großmutter kennt das Tier auch schon seit mehreren Jahren. Zudem finanzierte sie die Anschaffung und den Unterhalt mit, sodass sie rechtlich als Mithalterin gilt. Einen Schadensersatzanspruch ist somit gemäß § 833 BGB ausgeschlossen.

Das Oberlandesgericht Jena gab der Ansicht des VR Recht und wies die Klage ab.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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