Insolvenzrecht: Forderung von Krankenversicherungsprämien

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Der Versicherer (VR) klagte bei einem insolventen Versicherungsnehmer (VN) Prämien für die Krankenversicherungsbeiträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Dieser beantragte die Aussetzung des Verfahrens und forderte, dass die Klage gegen den Insolvenzverwalter zu richten sei.

Das Landgericht (LG) Dortmund stärkte jedoch dem VR den Rücken. Prämien aus der Krankenversicherung fallen nicht unter § 103 InsO und sind somit auf dem Klageweg gegen den VN, auch bei einem eröffneten Insolvenzverfahren, einzutreiben.

Das LG verurteilte den VN zur Prämienzahlung.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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