Kaskoversicherung: Verweigerte Leistung aufgrund eines zweiten Schadens

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Der Versicherungsnehmer klagte hier gegen seinen Versicherer, weil dieser die Entschädigung eines eingetretenen Schadens verweigerte. Der Grund: Dies war bereits der zweite Schaden an derselben Stelle des Pkws.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die die Auffassung des Versicherers, dass der Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung für einen zweiten gleichgelagerten Schaden nur dann erhält, wenn er nachweisen kann, dass der Erstschaden ordnungsgemäß repariert wurde.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde abgelehnt.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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