Kaskoversicherung: Wiedereinbau eines Navigationssystems

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Wenn dem Versicherer die Marke eines entwendeten Navigationssystems bereits bekannt ist und der Versicherungsnehmer (VN) ihm mitteilt, dass er ein neues Navigationssystem in einer Fachwerkstatt installieren lässt, muss der Versicherer ihm sofort mitteilen, wenn er diese Verfahrensweise nicht wünscht.

Unterlässt der Versicherer diese Mitteilung, so kann er dem VN einen Abzug Neu für Alt bei der Entschädigungsberechnung nicht vorhalten.

Die Klage der Versicherungsnehmerin hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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