Kfz-Haftpflicht: Abfindungserklärungen bei Unfallopfern sind rechtskräftig

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Bei einem Verkehrsunfall im Jahre 1977 wurde der Kläger schwer verletzt, der Versicherer (VR) bot dem Opfer 44.000 Euro endgültige Abfindung an, die dieser 2005 auch annahm.

Nachdem das Unfallopfer 2004 einen weiteren Unfall erlitt und daraufhin dienstunfähig wurde, verklagte er den VR des Schädigers mit Anfechtung wegen Irrtums der vorher unterzeichneten Abfindungserklärung und forderte weitere 37.000 Euro Verdienstausfall.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg ist es, auch im Hinblick darauf, dass der Kläger 2004 bereits dienstunfähig war, rechtsverbindlich und auch für Laien verständlich, dass eine "endgültige Abfindung" keinen Spielraum für weitere Forderungen lässt.

Das OLG bestätigte die Ansicht des LG und wies die Klage des Unfallopfers ab!


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Bildquelle: © Cumulus



Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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