Kfz-Haftpflicht: Addition der Regressbeträge erlaubt?

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Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit, so hat der Versicherer das Recht, ihn in Regress zu nehmen (Höhe maximal 5.000 Euro).

In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall verletzte der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vor (1. Trunkenheitsfahrt) und eine weitere nach Eintritt des Versicherungsfalles (2 unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Damit liegen zwei Tatbestände vor und der Versicherer hat das Recht, die Regressansprüche zu addieren (somit also 10.000 Euro).

Der Bundesgerichtshof entschied hier zugunsten des Versicherers.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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