Kfz-Haftpflicht: Leistungsfreiheit und Regress

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In diesem speziellen Fall, wollte sich der Versicherer (VR) auf seine Leistungsfreiheit wegen eines Folgeprämienverzugs berufen und den Versicherungsnehmer (VN) für entstandene Drittschäden in Regress nehmen.

Solange der VR jedoch nicht den Nachweis erbringen kann, dass die qualifizierte Mahnung wegen Folgeprämienverzugs gemäß VVG, dem VN zuging, ist er zur Leistung gegenüber Dritten im Schadensfall verpflichtet und kann den VN somit nicht in Regress nehmen.

Das Landgericht Düsseldorf widersprach den Ansichten des VR.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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