Kfz-Haftpflicht: Starthilfe ist nicht versichert (AG Fürstenfeldbruck)

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Wird bei einem Starthilfeversuch die Elektronik des anderen Fahrzeugs beschädigt, dadurch dass das Überbrückungskabel an die Batterie des versicherten Fahrzeugs falsch angeschlossen wurde, besteht kein Versicherungsschutz über die Kfz-Versicherung.

Zwar gehört die Batterie grundsätzlich zum versicherten Fahrzeugs, jedoch ist ein Starthilfeversuch und das damit verbundene Überbrückungskabel kein normaler Betriebsvorgang des Fahrzeugs.
Nach Ansicht des Gerichts liegt kein bedingungsgemäßer Gebrauch des versicherten Fahrzeugs vor.

Die Klage das VN wurde abgewiesen, der VR blieb leistungsfrei!

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Bildquelle:©Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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