Kfz-Haftpflicht: Wann greift die Benzinklausel?

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Der allgemeine Ausschluss eines Kfz-Gebrauchs ist nicht nur daran gebunden, dass tatsächlich eine Fahrt stattfindet.

Es genügt, wenn der Versicherungsnehmer den Motor eines Kraftfahrzeugs anlässt und durch eine Fehlbedienung des Getriebes bereits im Stand ein Schaden entsteht.

Der Versicherungsnehmer hatte vor dem Landgericht Dortmund keinen Erfolg, die Einrede der Benzinklausel des Versicherers hielt Stand.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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