Kfz-Kasko: Schäden zwischen Anhänger und Zugmaschine

740px 535px

Wurde bedingungsgemäß in einer Ausschlussklausel vereinbart, dass Schäden zwischen Anhänger und Zugmaschine ohne Einwirkung von außen nicht versichert sind, ist die  Vereinbarung rechtswirksam.

Entsteht ein Schaden durch eine notfallmäßige Vollbremsung, weil ein am Straßenrand befindliches anderes Fahrzeug plötzlich anfährt, kann dieser Schaden nicht über den oben genannten Ausschluss reguliert werden. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht auf Kostenersatz im Rahmen der §§ 83 und 90 VVG, denn durch sein Bremsmanöver hat er einen größeren Schaden vermieden  (Rettungskosten).

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Versicherer zur Erstattung der entstanden Kosten an den Versicherungsnehmer.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/06) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News