Kfz-Recht: Mitschuld bei Parken in zweiter Reihe

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Hier parkte ein LKW in zweiter Reihe und verengte somit die Fahrbahn. Ein zweiter LKW beschädigte beim Vorbeifahren das parkende Fahrzeug und der Schaden wurde nur zu 75 Prozent entschädigt, da eine Mitschuld beim parkenden LKW im Raum stand.

Auch nach Ansicht des Amtsgerichts München, hatte das parkende Fahrzeug einen Mitwirkungsanteil in Höhe von 25 Prozent zu tragen. Die Betriebsgefahr sei im vorliegenden Fall verwirklicht worden, da der LKW zur Verengung der Straße erheblich beitragen habe.

Die Klage des Geschädigten hatte keinen Erfolg, eine Teilschuld besteht auch bei parkenden Fahrzeugen.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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