Kfz-Versicherung: Fiktive Schadensabrechnung

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Wünscht der Versicherungsnehmer die Abrechnung eines Schaden auf fiktiver Basis und kürzt der Versicherer (VR) daraufhin die veranschlagten Reparaturkosten mit Verweis auf andere billigere Werkstätten, so muss der VR auch ein entsprechendes Vergleichsangebot vorweisen können.

Ein vom VR vorgelegter Prüfbericht eines Dienstleisters reicht zur Kürzung der fiktiven Schadensabwicklung nicht aus.

Der VN hatte vor dem Amtsgericht Berlin Erfolg, der VR musste nachberechnen.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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