Kfz-Versicherung: Kfz-Schein ständig im Auto lassen?

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Bewahrt der Versicherungsnehmer (VN) seinen Kfz-Schein hinter der Sonnenblende im Auto auf, so stellt dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bremen keine erhebliche Gefahrerhöhung dar.

Für einen Dieb sei es von außen nicht ersichtlich, ob ein Kfz-Schein hinter den Sonnenblende stecke, deshalb scheide ein erhöhtes Diebstahlsrisiko aus.

Die Klage des VN hatte Erfolg, der Versicherer musste den Diebstahlsschaden ersetzen.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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