Kfz-Versicherung: Leistungsfreiheit auch bei Fremdversicherung

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Wenn ein Vater die Kaskoversicherung für das Auto seines Sohnes abschließt, liegt eine Fremdversicherung des Kfz vor. Weil er den Sohn versichert hat, kann dessen Verhalten dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden.

Der Sohn ist als Repräsentant für das Kfz als alleinige Nutzer für alle Schäden, die von ihm am oder durch das Fahrzeug allein verursacht werden im Sinne der Risikoverwaltung verantwortlich-

Wenn er auf einer kurvigen Strecke mit Geschwindigkeitsbeschränkung und Warnungen vor Schleudergefahr, mit überhöhtem Tempo ohne anderweitigem Verschulden ins Schleudern kommt und sein Wagen in den Graben rutscht, ist er alleiniger Verursacher des Unfalls. Man kann hier davon ausgehen, dass der Unfall grob fahrlässig verursacht wurde. Deshalb besteht zu Lasten des Versicherungsnehmers eine Leistungsfreiheit des Versicherers.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/38) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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