Krankentagegeld: Arbeiten berechtigt nicht immer zur fristlosen Kündigung

740px 535px

Der Versicherer kündigte einen Krankenversicherungsvertrag mit Krankentagegeld fristlos, da der Versicherungsnehmer, ein selbstständiger Architekt, während eines AU-Zeitraums eine Beratung wahrnahm.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Versicherer prinzipiell berechtigt einen Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen, wenn eine Weiterführung unzumutbar wäre. Das Gericht entschied hier aber, dass es sich im vorliegenden Fall um eine untergeordnete berufliche Tätigkeit handelte und höchstens für die Tage der Beratungen kein KTG-Anspruch bestand.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem BGH Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten. 

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News