Krankentagegeld: Ende der Versicherung

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Das Versicherungsverhältnis der Krankentagegeldversicherung endet ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird.

Dies gilt auch, wenn diese Rente nur auf Zeit gezahlt wird.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Klage des Versicherungsnehmers  ab.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/02) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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