Krankentagegeld: Krankentagegeldbezug bei BU

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Das Krankentagegeld-Versicherungsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Bezug einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU).

Nach Vertragsauslegung führt ein derartiger Rentenbezug lediglich zum Anspruch des Versicherers auf Rückgewähr gezahlter Leistungen, die an den Versicherungsnehmer in Unkenntnis einer vorliegenden BU-Rente gezahlt wurden.

Die Klage des Versicherers wurde vom Bundesgerichtshof als rechtens angesehen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/03) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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