Krankentagegeld: Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

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Der Versicherer verweigerte die Krankentagegeldleistungen, da eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit (AU) des Versicherungsnehmers nicht nachgewiesen worden sei.

Auch ein gerichtliches Sachverständigengutachten bestätigte die vollständige AU des Versicherungsnehmers nicht. Der Versicherungsnehmer wollte mit einem Gutachten seines behandelnden Arztes die AU nachweisen und forderte ein „Obergutachten“. Dies sah das Oberlandesgericht (OLG) Hamm als unnötig an, denn die Bedeutung der Aussage des eigenen Arztes sei nicht mit der des gerichtlichen Sachverständigen gleichzusetzen.

Der Versicherungsnehmer hatte vor dem OLG keinen Erfolg.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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