Krankentagegeld: Vereinbarung gleichbleibender Prämien

740px 535px

Stimmt der Versicherungsnehmer einer Vereinbarung über eine gleichbleibende Höhe der Prämien zu, ist dies kein unerlaubtes Rechtsgeschäft seitens des Versicherers.

Der Versicherungsnehmer hat hier keinen Klagegrund, da der Versicherer nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen hat.

Der Antrag des Versicherungsnehmers wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherer wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe zurückgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/14) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News