Krankentagegeld: Verspäteter AU-Nachweis

740px 535px
In den Bedingungen der KTG ist eindeutig geregelt, dass der Leistungsfall, also die vorliegende AU unverzüglich beim Versicherer (VR) einzureichen ist. In der Regel wird von einem 14-tätigen Rhythmus zur Einreichung der weiteren AU-Nachweise an den VR ausgegangen.

Kommt der wissende Versicherungsnehmer (VN) (hier sogar Makler) dieser Verpflichtung nicht nach, so verstößt er gegen seine vertraglichen Obliegenheiten, was dem VR die Möglichkeit liefert, die Leistung zu kürzen . im vorliegenden Fall sogar um 90 Prozent.

Das Oberlandesgericht Oldenburg wies die Klage des VN zurück, die Leistungskürzung des VR war berechtigt.


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News