Krankentagegeld während der Wiedereingliederung

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Ein Versicherungsnehmer, der eine private Krankentagegeldversicherung besitzt, hat während einer Wiedereingliederungsmaßnahme keinen Anspruch auf zusätzliche Krankentagegeldzahlungen. Es sei denn, ein spezieller Tarif versichert dieses.

Da eine berufliche Wiedereingliederung mit stufenweiser gesteigerter beruflicher Tätigkeit einhergeht, besteht medizinisch keine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit mehr.

Anders als bei der gesetzlichen Krankengeldversicherung, in der Wiedereingliederungsmaßnahmen vom Versicherungsschutz umfasst sind, schließt die private Krankentagegeldversicherung jegliche Tätigkeitsversuche von der Krankentagegeldzahlung aus.

Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage des Versicherungsnehmers ab. Er hat keinen Anspruch auf Krankentagegeld.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/26) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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