Krankentagegeld: Wann der Anspruch entfällt

740px 535px

Gerade Selbstständige können es sich nicht leisten, krankheitsbedingt auszufallen. Trotz einer Absicherung durch eine Krankentagegeld (KTG)-Versicherung, möchten Selbstständige Kundenkontakte auch während der Krankheit pflegen, beziehungsweise darauf achten, dass sich die Auftragslage nicht verschlechtert.

Hier ist Vorsicht geboten, denn übt der Versicherungsnehmer, und sei es nur geringfügig, während des AU-Zeitraums berufliche Tätigkeiten aus, so verliert er den Versicherungsschutz in seiner KTG-Versicherung ganz.

Der Bundesgerichtshof gab den Ansichten des Versicherers Recht.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/49) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News