Krankentagegeld: Wiedereingliederung noch Arbeitsunfähigkeit?

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Besteht eine private Krankentagegeldversicherung, so hat der Versicherungsnehmer (VN) während einer Wiedereingliederungsmaßnahme kein Anrecht auf weitere Krankentagegeldzahlungen, es sei denn, ein spezieller Tarif versichert dies.

Da eine berufliche Wiedereingliederung mit stufenweisen beruflichen Tätigkeiten einhergeht, besteht medizinisch tatsächlich keine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit mehr. Anders als bei der gesetzlichen Krankengeldversicherung, in der Wiedereingliederungsmaßnahmen vom Versicherungsschutz umfasst sind, schließt die private Krankentagegeldversicherung jegliche Tätigkeitsversuche von der Krankentagegeldzahlung aus.

Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage des VN ab, Krankentagegeldanspruch besteht nicht.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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