Krankenversicherung: Anfechtung der PKV – Keine Rückkehr in GKV

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Ist der Versicherer (VR) einer Privatkrankenversicherung berechtigt, den Vertrag des Versicherungsnehmers (VN) wirksam anzufechten, so hat der VN keine Möglichkeit wieder in die gesellschaftliche Krankenversicherung (GKV) als Pflichtmitglied zu kommen.

Der VN bleibt trotz fehlender Krankenversicherung ein PKV-Versicherter, er muss sich also bei einem anderen privaten VR im Basistarif versichern. Eine Rückkehr in die GKV ist nicht möglich.

Auch vor dem Landessozialgericht Sachsen hatte die Klage keinen Erfolg, der VN muss sich weiter privat versichern.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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