Krankenversicherung: Der Begriff des niedergelassenen Arztes

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Ein Arzt zählt in den Bestimmungen der Krankenversicherung nur dann als niedergelassen, wenn er selbst vor Ort eine eigene Praxis betreibt.

Ein Arzt der nur Hausbesuche oder Urlaubsvertretungen macht, zählt für den Versicherer (VR) nicht als niedergelassener Arzt und wird daher ausgeschlossen.

Das Landgericht Berlin bestätigte nach der eindeutig geschilderten Sachlage die Ansichten des VR.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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