Krankenversicherung: Einschränkung von Heilpraktikerleistungen

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Wird die Erstattungsfähigkeit von Heilpraktikerkosten vertraglich auf Heilpraktiker beschränkt, die eine Erlaubnis nach dem deutschen Heilpraktikergesetz haben, ist eine entsprechende Tarifbestimmung rechtens.

Der Versicherer muss Tätigkeiten von im Ausland tätigen Heilparktikern nicht erstatten.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem Amtsgericht Bitburg keinen Erfolg.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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