Krankenversicherung: Rücktritt bei regelmäßigen Diagnosen

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Gibt der Versicherungsnehmer (VN) im Versicherungsantrag auf die Frage nach Behandlungen und Untersuchungen ein Blutdruckleiden an und verschweigt in diesem Zusammenhang andere regelmäßige Untersuchungen und Diagnosen, so ist ein Rücktrittsrecht des Versicherers (VR) eindeutig gegeben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sah hier kein Schutzbedürfnis des VN, da er von den verschwiegenen Diagnosen definitiv wusste.



Die Klage des VN hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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