Lebensversicherung: Allianz-Klauseln unwirksam

740px 535px
Die bis Ende 2007 verwendeten Klauseln der Allianz zur Kündigung, Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug wurden für ungültig erklärt.

Durch Verwendung dieser Klauseln wurden die betroffenen Verträge bei Kündigung und Beitragsfreistellung falsch abgerechnet. Nun steht fest. Den Versicherungsnehmern (VN) stehen höhere Rückkaufswerte beziehungsweise beitragsfreie Summen zu. Auch der Abzug etwaiger Stornoabzüge muss den VN erstattet werden.

Das Urteil des OLG Stuttgart wurde rechtskräftig, nachdem die Allianz ihre BGH-Beschwerde zurücknahm!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/31) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos.
Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). kanzlei@berater-lehnert.de

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News