Lebensversicherung: Auszahlungen des Versicherers bei Insolvenz des Versicherungsnehmers

740px 535px

Der Insolvenzverwalter des Versicherungsnehmers verklagte den Versicherer, da dieser nach Vertragskündigung der Lebensversicherung den zustehenden Rückkaufswert an den Versicherungsnehmer auszahlte.

Der Versicherer bestritt diese Forderung, da er von dem laufenden Insolvenzverfahren keine Kenntnis hatte.

Entgegen der Auffassung des Insolvenzverwalters, gehört es auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht zur Prüfungspflicht des Versicherers vor Auszahlungen etwaiger Leistungen die Insolvenzdatei im Internet zu prüfen.

Der BGH wies die Forderung des Insolvenzverwalters als unrechtmäßig zurück.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/16) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News