Lebensversicherung: Bezugsrechtsänderung bei Insolvenz

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Wurde in einem Lebensversicherungsvertrag ein unwiderrufliches Bezugsrecht für die Ehefrau des Versicherungsnehmers bereits vier Jahre vor Eintritt der Insolvenz verankert, ist dieses Bezugsrecht gültig.

Im späteren Insolvenzverfahren wollte der Insolvenzverwalter das unwiderrufliche Bezugsrecht anfechten, um an die Geldbeträge nach dem Tod des Versicherungsnehmers zu kommen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main stellte klar, dass mehrere Jahre nach Einräumung des Bezugsrechts eine Insolvenz kein Recht zur Änderung bewirkt. Anders wäre es, wenn das Bezugsrecht vorsätzlich im Hinblick auf eine bevorstehende Insolvenz verankert worden.

Das OLG stellte hier klare Anforderungen an die Rechte des Insolvenzverwalters.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/29) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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