Lebensversicherung: Risikoprüfung nach Beitragsbefreiung

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Wünscht der Versicherungsnehmer (VN) seine beitragsfrei gestellte Lebensversicherung wieder in den ursprünglichen Versicherungsschutz umzuwandeln, so hat der Versicherer (VR) das Recht auf eine erneute Risikoprüfung, allerdings NUR im Hinblick auf alle "nach der Beitragsfreistellung" entstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Wenn der VR den VN vor der Umstellung in eine beitragsfreie Lebensversicherung allerdings darauf hingewiesen hat, dass er auch die vorher eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen mit prüfen wird, so hat er das Recht diese auch zu prüfen.

Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg abgelehnt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/15) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

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Bildquelle: © Cumulus



Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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