Lebensversicherung: Schadenersatz des Versicherers bei Beitragsfreistellung

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Wandelt der Versicherer eine Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung um, trägt er die volle Beweislast dafür, was der Versicherungsnehmer tatsächlich im Einzelnen verlangte.

Hier beantragte der Versicherungsnehmer eine "Beitragsaussetzung". Der Versicherer stellte daraufhin die bestehende Lebensversicherung prämienfrei.

Der Versicherer ist demnach dem Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet, beziehungsweise muss ihn so stellen, als ob der Vertrag nur eine kurzfristige Stundungsphase gehabt hätte, wenn der Versicherer  die Willenserklärung des Versicherungsnehmers richtig gedeutet hätte.

Der Klage des Versicherungsnehmers auf Widerherstellung des vollen Versicherungsschutzes wurde vom Oberlandesgericht Hamm statt gegeben.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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