Lebensversicherung: Soforterwerb bei unwiderruflichem Bezugsrecht

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Wird bei einer Lebensversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf den Todesfall eingeräumt, erwirbt der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort.

Dieser Grundsatz gilt auch, wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf den Erlebensfall eingeräumt wird.

Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs verdeutlicht die Tragweite eines vereinbarten Bezugsrechts.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/05) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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