Lebensversicherung: Umwandlung in prämienfreie Lebensversicherung

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Veranlasst der Versicherungsnehmer (VN) aufgrund eines Beratungsgesprächs mit dem Agenten des Versicherers (VR) die Umstellung seiner Lebensversicherung in eine prämienfreie Versicherung, so hat der VR nicht die Pflicht, den VN über die bevorstehenden Rechtsfolgen aufzuklären, da die Umwandlung ausschließlich auf Verlangen des VN geschah.

Auch nach dem Erachten des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken trifft den VR keine Schuld, da er annehmen musste, dass der VN sich über die entstehenden Folgen bewusst war.

Das OLG wies die Klage des VN in dritter Instanz zurück.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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