Lebensversicherung: Unwiderrufliches Bezugsrecht bei Insolvenz

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Das unwiderrufliche Bezugsrecht für die Ehefrau im Todesfall des Versicherungsnehmers kann selbst bei einer Insolvenz des Versicherungsnehmers nicht angefochten werden.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das unwiderrufliche Bezugsrecht schon länger als vier Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeräumt wurde.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main stellte klare Anforderungen an die Insolvenzpfändungsmöglichkeiten.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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