Lebensversicherung: Verjährung von weiteren Rückkaufswertforderungen

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Aufgrund von mehreren höchstrichterlichen Urteilen, wurden manche Klauseln in Altverträgen, bezüglich eines bestehenden Mindestrückkaufswertes bei vorzeitiger Vertragskündigung, zugunsten der Versicherungsnehmer für unzulässig erklärt. Daraufhin machten etliche Versicherungsnehmer bei ihren ehemaligen Versicherern Nachforderungen geltend.

Die Versicherer lehnten diese Ansprüche ab, da die fünfjährige Verjährung seit Vertragsbeendigung eingetreten sei.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) spielt eine geänderte Rechtsprechung, nach Ablauf der Verjährungsfristen nach VVG, keine Rolle mehr.

Der BGH entschied hier zugunsten der Versicherungswirtschaft.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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