Leistungsfreiheit bei Berufsunfähigkeit?

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Die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorliegender Berufsunfähigkeit erfordert eine ärztliche Prognose, die den Befund der Berufsunfähigkeit für die Zukunft, also „auf nicht absehbare Zeit“, feststellt.

Diese Feststellung kann nicht auf Grund einer nachträglichen Untersuchung oder Begutachtung für die Vergangenheit erfolgen.

Jedoch ist jeder ärztliche Befund ausreichend, der ähnlich zu deutende Prognosen enthält, die zum Beispiel Ausführungen über die Erwerbsfähigkeit enthalten oder einen unveränderlichen Dauerzustand beschreiben, woraus sich dann eine Berufsunfähigkeit ableiten könnte.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/14) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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