Makler-/Vermittlerrecht: Versicherungsmakler als Vertreter des Versicherers

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Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler (VM) treuhänderischer Sachwalter für den Versicherungsnehmer (VN) - jedoch gibt es auch hier Ausnahmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in diesem Falle den VM als Vertreter des Versicherers (VR), da dieser, sowohl den Vertragsabschluss als auch Deklarationen und Individualvereinbarungen - im Namen des VR - mit dem VN getätigt hat. Der VR muss sich somit die Handlungen des VM - als ihren Erfüllungsgehilfen - in vollem Umfange anrechnen lassen und dem VN Deckungsschutz gewähren.

Der BGH gab der Klage des Geschädigten Recht.

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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