Maklerhaftung: Beratungsfehler bei Finanzanlagen

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Im vorliegenden Fall hatte der Makler seinen Kunden zu Finanzanlagen beraten, welche mit den Auszahlungen von Lebensversicherungsverträgen finanziert werden sollten. Die Versicherungsverträge wurden daraufhin gekündigt, um die Finanzanlage abzuschließen.

Da die Finanzanlage nicht die erhofften Renditen aufwies, verlangte der Kunde Schadensersatz bei seinem Makler, welcher sich darauf berief, dass er in diesem Falle nicht wie ein Versicherungsmakler haften müsse.

Dieser Auffassung konnte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nicht folgen. Wenn ein Versicherungsmakler seinem Kunden Finanzanlagen vermittle, die wie hier einen Bezug zu Versicherungsverträgen haben, so hafte der Makler für seinen Beratungsfehler nach den strengen Grundsätzen des Maklerrechts, so die OLG-Entscheidung.

Der Versicherungsnehmer muss demnach so gestellt werden, wie er finanziell mit seinen Lebensversicherungen stehen würde, wenn die Kapitalanlage nicht abgeschlossen worden wäre.

Das OLG verstärkte hier die Maklerpflichten übergreifend, der Makler wurde zu Schadenersatz verurteilt.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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