Maklerhaftung: Beweislast des Versicherungsnehmers bei Schadensersatzforderung

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Der Versicherungsnehmer verklagte seinen Versicherungsmakler auf Schadenersatz wegen Falschberatung zu den Gesundheitsangaben bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Der Versicherungsnehmer verschwieg seine frühere Drogenabhängigkeit und behauptete, dass der Makler hierüber informiert gewesen sein. Der Versicherungsmakler wehrte sich hingegen vehement gegen diese Behauptung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg forderte den Versicherungsnehmer auf, den Beweis zu erbringen, dass er auch bei wahrheitsgemäßer Angabe einen Verssicherungsschutz erhalten hätte. Diesen Nachweis konnte er nicht erbringen.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom OLG als unbegründet abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/38) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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