Maklerhaftung: Erweiterte Beratungsverpflichtungen

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Wieder einmal bestätigte der BGH, dass der VM gegenüber seinem Kunden eine weitreichende Beratungs- und Betreuungsverpflichtung hat.

Der VM muss seinem Kunden das bestmöglichste Produkt anbieten und über die Dauer seines Auftrages auch Verbesserungen ständig im Auge behalten. Unterlässt er dies, droht ihm die Haftungsfalle mit unter Umständen immensen Schadensersatzansprüchen.

Der BGH stellte hier die Sachwalterfunktion des VM in den Vordergrund!

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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