Maklerhaftung: Falschberatung zu Altersrückstellungen

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Der VN wollte seine private Krankenversicherung wechseln und beauftragte den VM. Dieser erklärte dem VN, entgegen der rechtlichen Vorschriften, dass der VN seine Altersrückstellungen des Vor-VR in vollem Umfange zum neuen VR mitnehmen könne.

Als der Wechsel vollzogen war, stellte der VN fest, dass seine Altersrückstellungen verloren gegangen sind und forderte Schadenersatz beim VM.

Nach Ansicht des Gerichts gehört es zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten des VM, seinem Kunden alle Vor- und Nachteile eines Vertragswechsels aufzuzeigen. Unterlässt der VM dies, kann der VN im Nachhinein Schadensersatz fordern.

Die Klage des VN hatte vor dem OLG Frankfurt Erfolg!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/33) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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