Maklerhaftung: Mangelhafte Deckung bei Landwirten

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Ein Makler vermittelte eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen landwirtschaftlichen Lohnbetrieb, versäumte es jedoch, das naheliegende Risiko von Bearbeitungsschäden mitzuversichern.

Im Rahmen der Lohnunternehmertätigkeit trat ein Spritzschaden auf, für welchen der Landwirt Schadenersatz zu leisten hatte. Der Betriebshaftpflicht-Versicherer lehnte den Schaden ab, da weder das zu behandelnde Gut noch Bearbeitungsschäden eingeschlossen waren.

Nach Ansicht des Oberlandsgerichts (OLG) Zweibrücken liegt hier ein klares pflichtwidriges Verhalten in einer mangelhaften Beratung und Vertragsausführung des Maklers vor. Dieser musste deshalb den entstandenen Schaden von über 100.000 Euro ersetzen.

Das OLG verurteilte den Makler zum Schadenersatz.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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