Maklerrecht: Beratungs- und Haftungsverzichtsklausel erlaubt?

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Ein Maklerunternehmen bietet die Online-Verwaltung von Versicherungsverträgen an. Kunden die dies in Anspruch nehmen, erhalten 50 Prozent der gezahlten Courtagen direkt erstattet. Um das Angebot zu nutzen, sollen die Kunden einen allgemeinen Verzicht auf Beratungen sowie auf Schadensersatzansprüche unterschreiben.

Nach Ansicht des Gerichts sind derartige Verzichtsklauseln nicht rechtens und somit unwirksam. Die Erstattung der anteiligen Vergütung dürfe hingegen rechtens.

Das Landgericht Köln gab der Klage eines Mitbewerbers Recht, ein Makler kann nicht von sämtlichen Pflichten befreit werden.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/07) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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