Privathaftpflicht: Ausfalldeckung auch bei Vermietung

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Ein Mieter verursachte umfangreiche, erhebliche Schäden im Mehrfamilienhaus des PHV-versicherten Versicherungsnehmers.

Für diesen Fall muss keine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung bestehen, da die PHV den Schadensverursacher so stellt, als ob er einen eigenen PHV-Versicherungsschutz gehabt hätte.

Ebenso besteht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden Deckungsschutz, wenn im Rahmen der Ausfalldeckung Vorsatz eingeschlossen ist, entschied das Oberlandesgericht Mönchengladbach.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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