Privathaftpflicht: Ausfalldeckung auch bei Vermietung  

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Ein Mieter verursachte erhebliche Schäden im Mehrfamilienhaus eines Versicherungsnehmers, der eine Privathaft-Versicherung (PHV) hatte. 

Für diesen Fall muss keine Haus- und Grundbesitzhaftpflicht-Versicherung bestehen, da die PHV den Schädiger so stellt. als ob er, der Schadensverursacher, einen eigenen PHV-Schutz gehabt hätte.

Sogar für vorsätzlich herbeigeführte Schäden besteht Deckungsschutz, wenn bei der Ausfalldeckung Vorsatz eingeschlossen ist. Dies entschied jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Mönchengladbach.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/30) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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