Privathaftpflicht: Schadensersatzansprüche durch Stalking?

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Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer (VN) eine Arbeitskollegin massiv gestalkt und wurde hierfür auch strafrechtlich belangt. Aufgrund des Stalkings war die Kollegin sehr lange erkrankt und der Arbeitgeber verlangte Schadensersatz vom VN.

Der Versicherer (VR) verweigerte jedoch wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalles beziehungsweise wegen Verwirklichung einer "ungewöhnlichen und gefährlichen Betätigung" jegliche Leistungen.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg zu recht, denn ein Privathaftpflichtschutz erstreckt sich keinesfalls auf Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit einer Straftat entstehen.

Die Deckungsklage des VN blieb auch vor dem OLG ohne Erfolg.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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